Gut versorgt
Das Reha-Management der BG BAU: Vertrauensvoll, vernetzt, verlässlich
Kontaktbeschränkungen und reduzierte Therapieangebote aufgrund des Lockdowns in der Corona-Pandemie führten zu Unsicherheit und vielen Fragen bei schwerst verletzten und erkrankten Versicherten. Der persönliche Kontakt als das wichtigste Instrument unseres Reha-Managements war pandemiebedingt plötzlich nur erschwert möglich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitierten in dieser Zeit von ihren Erfahrungen im sensiblen Umgang mit Versicherten und von dem über Jahre aufgebauten partnerschaftlichen Netzwerk, z. B. mit dem ärztlichen und therapeutischen Personal in den Kliniken. Mit digitalen Kommunikationsmitteln, dem mobilen Zugriff für die Mitarbeitenden auf die Versichertenakten sowie mit telemedizinischen Beratungsangeboten gelang es, Schwerstverletzte und Schwersterkrankte zuverlässig zu versorgen und zu beraten, Vertrauen zu schaffen, bei Bedarf Arbeitgebende oder andere Beteiligte einzubeziehen. Den für das Reha-Management so wichtigen persönlichen Kontakt kann dies jedoch nicht ersetzen. Um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und Teilhabe unserer Versicherten zu gewährleisten, wurden z. B. Videosprechstunden im Rahmen von Psychotherapien oder dermatologischen Therapien zugelassen und die Kostenerstattung von Taxifahrten vereinfacht.
„Oft habe ich die Rückmeldung bekommen, dass die Versicherten unsere Anstrengungen außerordentlich wertgeschätzt haben. Ich bin froh, dass ich dazu beitragen konnte, dass alle notwendigen Maßnahmen weiterlaufen und ein kleines Stück Normalität hergestellt werden konnte.“
Tom Holzapfel, Reha-Manager

Digital, aber wie gewohnt kompetent: die Beratung durch unser Reha-Management
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„meine BG BAU“ für Versicherte – online schnell, einfach und sicher kommunizieren
Alle Versicherten können seit Januar 2020 über das Online-Portal meine BG BAU Einblick nehmen in die Daten und Unterlagen, die wir zu ihrem Versicherungsfall gespeichert haben. Sie können darüber die Aktualisierung ihrer persönlichen Daten anstoßen, Fahrtkosten beantragen, Fragen stellen, auf Anfragen der BG BAU antworten, Unterlagen übersenden sowie Informationen über Leistungsansprüche oder den Ablauf des Rehabilitationsverfahrens abrufen.

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Hüftgelenksarthrose in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen
Wird eine Koxarthrose (Erkrankung des Hüftgelenks) durch Heben und Tragen schwerer Lasten während der Arbeit hervorgerufen, kann sie bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen als eine Berufskrankheit (BK) anerkannt werden. Im Baugewerbe können vor allem Beschäftigte im Maurer-Handwerk, im Straßen- und Gerüstbau betroffen sein.
Nach der Bekanntmachung vom 25.03.2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ beim BMAS konnte die Erkrankung zunächst als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ entschädigt werden. Seit 01.08.2021 ist sie als BK-Nummer 2116 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen
- Reha-Management – Was passiert nach einem Arbeits- oder Wegeunfall?
- Reha-Koordination – Die Ansprechpersonen der BG BAU in den BG Kliniken
- www.bmas.de Veröffentlichung zur BK 2116; Suchtext: Hüftgelenksarthrose